Sanktionierung Meldeverstösse nach Entsendegesetz: Sie ermitteln selbstständig den Sachverhalt, beurteilen den Fall und verfassen Verwarnungen und Sanktionsverfügungen im Bereich Meldeverstösse gemäss Entsendegesetz.
Bearbeitung von Online-Meldungen bis zu 90 Tagen: Sie überprüfen die Angaben in eingehenden Meldungen, geben sie frei, weisen sie zurück oder verlangen weitere Unterlagen. Sie stehen in Kontakt mit Kunden im In- und Ausland. Sie leiten Meldungen an Kontrollinstanzen oder zur Sanktionierung weiter.
Überwachung Zahlungseingänge: Sie kontrollieren, ob auferlegte Sanktionen, Gebühren und Kontrollkosten bezahlt wurden. Sie tragen Zahlungseingänge im System ein. Bei offenen Posten machen Sie weitere Abklärungen und bereiten den Entscheid für die weiteren Inkassoschritte vor.
Erfahrung: Sie weisen Erfahrung im Bereich Ausländerrecht vor und verfügen über eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise. Sie kennen den Umgang mit herausfordernder Kundschaft, sind sprachgewandt und wechseln gerne von einer Sprache zur anderen.
Persönlichkeit: Sie sind eine sozialkompetente Persönlichkeit, mögen telefonischen Kundenkontakt, arbeiten gerne selbstständig und im Team. Sie denken vernetzt und sind bereit, Stellvertretungen von Teammitgliedern mit ähnlichen Themengebieten zu übernehmen.
Ausbildung: Sie haben eine kaufmännische Lehre (EFZ) erfolgreich abgeschlossen.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) gehört zum Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt und ist die zentrale Stelle des Kantons für alle Fragen rund um Unternehmen, Stellensuche und Arbeitsmarkt. Es fördert Innovationen, entwickelt neue Konzepte und sorgt für einen fairen und transparenten Gesetzesvollzug. Dazu arbeitet das AWA eng zusammen mit anderen Dienststellen des Kantons, des Bundes sowie privaten Organisationen.
Das Team Rechtsberatung und Flankierende Massnahmen ist Teil der Abteilung Arbeitsbeziehugen. Neben der Rechtsberatung im Arbeitsvertragsrecht und der Fallbearbeitung im Bereich des Entsendegesetzes, werden in der Abteilung Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige erteilt, Fragen rund um den Personalverleih/Personalvermittlung behandelt, das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit vollzogen, der Arbeitsmarkt beobachtet und Kontrollen zum kantonalen Mindestlohn durchgeführt. Die vielseitigen Tätigkeiten in der Abteilung bieten einen grossen Einblick in den Themenkomplex "Arbeitsmarkt".
Carmen Hänggi Enderle
Leiterin Team Personenfreizügigkeit und Arbeitsrecht
Tel. +41 61 267 87 73
Stefanie Rueff
HR Beraterin
Tel. +41 61 267 40 34