Durchsetzung ausländerrechtlicher Zwangsmassnahmen: Dazu gehören Einvernahme und Befragungen, das Verfassen von Verfügungen und Überweisungen von Strafsachen sowie Kontrollen im Bereich des Ausländergesetzes.
Zusammenarbeit mit anderen Behörden: Sie stehen in engem Kontakt mit verschiedenen Behörden des Kantons des Bundes und der Nachbarstaaten.
Pikettdienst: Im Rahmen dieses sehr abwechslungsreichen Tätigkeitsfeldes wir auch Pikett- und Wochenenddienst geleistet.
Erfahrung: Sie schauen auf mindestens 7 Jahre Berufserfahrung zurück.
Persönlichkeit: Sie sind eine starke Persönlichkeit mit Durchsetzungsvermögen und Erfahrung im Umgang mit Menschen verschiedener Kulturen. Ausserdem setzen Sie Ihre Kommunikationsfähigkeit auch in menschlich schwierigen Situationen hilfreich ein.
Ausbildung: Sie verfügen über eine dreijährige kaufmännische Ausbildung. Idealerweise haben Sie juristische Grundkenntnisse und ein CAS Migrationsrecht.
Sprache: Stilsicheres Deutsch, gute mündliche Sprachkenntnisse einer weiteren Landessprache sowie in Englisch sind Voraussetzung - jede weitere Fremdsprache ist von Vorteil.
Hans Vetterlin
Stv. Leiter Vollzug
Tel. +41 61 267 53 96
Matthias Maier
Bereichspersonalverantwortlicher
Tel. +41 61 267 78 76