Meldungen an die KESB bearbeiten: Sie verantworten Abklärungen betreffend Errichtung, Anpassung und Aufhebung von Erwachsenenschutzmassnahmen im Auftrag der Spruchkammern und in Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Erwachsenenschutz. Sie intervenieren in Akutsituationen.
Gespräche führen: Sie führen Abklärungs- und Beratungsgespräche mit Betroffenen, Angehörigen, Personen aus dem sozialen Umfeld sowie Institutionen und leisten wichtige Vernetzungsarbeit.
Entscheide und Vernehmlassungen verfassen: Sie verfassen Entscheide, Vernehmlassungen und Stellungnahmen und vertreten Fälle bei mündlichen Verhandlungen der Spruchkammern und des Appellationsgerichts.
Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte bearbeiten: Sie prüfen und bearbeiten von der Beistandsperson eingereichte Anträge betreffend zustimmungsbedürftiger Rechtsgeschäfte gemäss Art. 416 ZGB.
Angehende Sozialarbeitende ausbilden: Sie sind im Wechsel mit anderen Praxisanleitenden verantwortlich für die Ausbildung von Sozialarbeitenden, die bei uns ihr Praxismodul absolvieren.
Erfahrung: Sie verfügen über Erfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz oder in einem ähnlichen Gebiet. Sie haben Erfahrung im Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen und haben gute Kenntnisse des sozialen Basels.
Persönlichkeit: Sie sind verhandlungsstark, lösungs- und dienstleistungsorientiert sowie entscheidungsfreudig. Sie arbeiten selbständig und exakt, sind psychisch belastbar und weisen sehr gute kommunikative Fähigkeiten und eine hohe Sozialkompetenz auf.
Ausbildung: Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule in Sozialer Arbeit (Bachelor).
Sprache: Sie verfügen über ausgezeichnete Deutschkenntnisse und sind in der Lage, Behördentexte in verständlicher Sprache zu verfassen. Ihre Fremdsprachenkenntnisse erleichtern die Arbeit.
Toni Borer
Teamleiter Abklärungsteam
Tel. +41 61 267 80 04
Tanja Erhardt
HR Business Partnerin
Tel. +41 61 267 47 88