Verfahrensleitung: Zu Ihrem Aufgabengebiet gehört die Führung von Strafuntersuchungen auf dem Gebiet des Strafgesetzbuches und der Nebenstrafgesetze. Bei Ihrer Tätigkeit werden Sie von einer/m Untersuchungsbeamtin/en sowie einer/m Assistentin/en unterstützt.
Untersuchungsführung: Im Rahmen der Untersuchungsführung ordnen Sie Zwangsmassnahmen oder Beweiserhebungen an und schliessen die Verfahren mit Erhebung der Anklage, dem Erlass eines Strafbefehls oder der Verfügung einer Einstellung ab.
Vertretung vor Gericht: Falls erforderlich, vertreten Sie die Anklage persönlich vor den Gerichten aller Instanzen.
Erfahrung: Die Erfüllung dieser anspruchsvollen und vielseitigen Aufgabe erfordert mehrere Jahre Berufserfahrung in der Strafverfolgung. Sie besitzen die Fähigkeit, Ihre Verfahren zu priorisieren, Entscheide zu fällen und diese zu begründen.
Persönlichkeit: Sie besitzen das Schweizer Bürgerrecht und haben den Wohnsitz in der Schweiz (§ 12 Abs. 2 und 3 des kantonalen Gerichtsorganisationsgesetzes). Ein einwandfreier Leumund sowie eine hohe psychische und physische Belastbarkeit sind unabdingbar.
Ausbildung: Sie haben an einer schweizerischen Universität ein Lizentiat der Rechte oder einen Master of Law erworben. Haben Sie den Master of Law an einer ausländischen Universität erworben, so verfügen Sie zusätzlich über ein kantonales Anwaltspatent.
Sprache: Sie kommunizieren mündlich und schriftlich gewandt, sachlich, sicher und adressatengerecht mit verschiedenen Interessengruppen.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, die dem Justiz- und Sicherheitsdepartement administrativ angegliedert ist, führt Strafverfahren bei Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Sie erhebt und vertritt die Anklage und erlässt Strafbefehle sowie weitere Abschlussverfügungen wie Einstellung, Sistierung, Nichtanhandnahme oder Abtretung. Zusätzlich leistet die Staatsanwaltschaft sowohl nationale als auch internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Diese Aufgaben sind zentral für die Rechtsprechung und die Sicherheit der Menschen in Basel-Stadt und darüber hinaus.
Die Staatsanwaltschaft ist in fünf Bereiche unterteilt: Kriminalpolizei, Allgemeine Abteilung, Abteilung Wirtschaftsdelikte, Strafbefehlsabteilung und Jugendanwaltschaft. Die freie Stelle ist in der Allgemeinen Abteilung angesiedelt. Die Allgemeine Abteilung der Staatsanwaltschaft ergänzt die vorgelagerten kriminalpolizeilichen Ermittlungen durch weitere Untersuchungen und Einvernahmen oder holt je nach Situation die notwendigen Gutachten ein. Sie schliesst das Verfahren durch Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls ab oder stellt es ein.
lic.iur. Urs Müller
Leitender Staatsanwalt
Tel. +41 61 267 75 04
Irène Allemann
Leiterin Personelles
Tel. +41 61 267 74 81