Baubewilligungsverfahren unterstützen: Diese Tätigkeit umfasst das Verfassen von juristischen Schreiben, Verfügungen und Einspracheentscheiden im Baubewilligungsverfahren. Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe in einem vielseitigen rechtlichen Umfeld an.
Juristische Beurteilungen verfassen: Sie bearbeiten und unterstützen die Abteilungsleiterin bei juristischen Fragestellungen und politischen Geschäften. Die Teilnahme an den Sitzungen der Abteilung und das Führen von Protokollen gehören ebenso zu Ihren Aufgaben.
Praktische Erfahrungen sammeln: Sie erhalten die Gelegenheit, praktische Erfahrungen im öffentlichen Verfahrens-, Bau-, Raumplanungs-, Umwelt- und allgemeinen Verwaltungsrecht zu sammeln. Zudem lernen Sie die Abläufe innerhalb der kantonalen Verwaltung kennen.
Erfahrung: Wir setzen ein Interesse am kantonalen Baurecht voraus.
Persönlichkeit: Sie verfügen über eine rasche Auffassungsgabe, ein hohes Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit sowie Freude im Umgang mit Menschen.
Ausbildung: Voraussetzung für diese abwechslungsreiche Volontariatsstelle ist ein juristisches Studium (Bachelor oder Master-Abschluss).
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat ist Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde für das Bauen und Wirten und dem Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt zugeordnet. Es erteilt Bau- und Gastgewerbebewilligungen sowie Bewilligungen gestützt auf das Wohnraumfördergesetz, nimmt Bauabnahmen vor, führt die Wirtefachprüfung durch, bietet Sprechstunden an und vieles mehr. So stellt es sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Bauen und Wirten eingehalten werden. Von diesem Engagement profitieren eine sehr vielseitige Kundschaft sowie auch die Öffentlichkeit allgemein.
Die Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle ist die Leitbehörde für das Baubewilligungsverfahren. Wir koordinieren und prüfen sämtliche Baubegehren und entscheiden über diese. Anschliessend führen wir Bauabnahmen durch und entscheiden über die Freigabe von Bauten und Anlagen. Zudem erteilen wir gestützt auf das Wohnraumfördergesetz Bewilligungen für den Abbruch und die Zweckentfremdung von bestehendem Wohnraum.
Jana Jascur
Leiterin Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle
Tel. +41 61 267 91 02
Sarah Bussmann
HR Business Partner
Tel. +41 61 267 43 55