Eigenständige Fallführung sowie Zusammenarbeit: Sie führen eigenständig Nachlassverfahren im zivil- u. steuerrechtlichen Bereich und arbeiten hierfür intern wie extern mit Ansprechpartnern wie Spezialisten, Sachbearbeitenden und der Leitung resp. Nachkommen, Behörden und Rechtsvertretern zusammen.
Beschaffen von Daten: Sie beschaffen selbständig sämtliche für die Durchführung des Nachlassverfahrens benötigten Daten und führen weitere Ermittlungen durch.
Inventare erstellen: Sie führen Inventuren von Erbmassen inkl. Liegenschaftsüberprüfungen wie auch Safe-Inventuren bei Banken durch und pflegen die Daten in der Fachapplikation.
Testamentseröffnungen vorbereiten: Sie verantworten einfache Erbeilungen und bereiten Testamentseröffungen vor.
Wahrnehmen von Beratungsaufgaben: Sie sind die Kontaktperson für Behörden und Nachkommen im Zusammenhang mit der Nachlassregelung und führen selbständig Beratungsgespräche mit den Nachkommen und weiteren involvierten Personen, Ämtern oder Institutionen (teilw. fremdsprachig).
Erfahrung: Sie verfügen über eine Affinität zu Rechtsfragen und bringen im Idealfall Kenntnisse des Ehe-, Güter- sowie des Erbrechts und weiteren verwandten Rechtsgebieten sowie Kenntnisse über das Bankwesen und Buchhaltung mit.
Persönlichkeit: Sie haben eine hohe Sozialkompetenz, Fingerspitzengefühl und Geduld aber auch ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen. Sie sind entscheidungsstark, gut organisiert und setzten Prioritäten. Sie sind pflichtbewusst und verschwiegen.
Ausbildung: Sie haben eine kaufmännische Ausbildung (Niveau EFZ) absolviert und haben sich im Bereich Ehegüter- und Erbrecht weitergebildet oder beabsichtigen, dies zeitnah noch zu tun.
Sprache: Sie sind sprachlich gewandt und beherrschen die deutsche Korrespondenz fehlerfrei. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Das Zivilgericht Basel-Stadt urteilt erstinstanzlich in Zivilsachen. Dazu gehören unter anderem Eheschutzmassnahmen, Scheidungen, Erbschaften, Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge, Werkverträge und Aufträge sowie gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen. Zudem beurteilt das Zivilgericht Streitigkeiten aus dem Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts. Es sorgt somit für den Rechtsfrieden in privatrechtlichen Streitigkeiten.
Das Erbschaftsamt ist zuständig für das gesamte Nachlassverfahren. Dazu gehören unter anderem Sicherungsmassnahmen in einem Todesfall und die Aufnahme der Vermögenswerte und Schulden einer verstorbenen Person. Es gehört auch zu unseren Aufgaben, die gesetzlichen Erben, und die eingesetzten Erben über das Vorhandensein und den Inhalt einer Verfügung von Todes wegen in Kenntnis zu setzen. Die Vermächtnisnehmer erhalten einen Auszug über die sie betreffende Verfügung.
Das Erbschaftsamt ist zudem die kantonale Depotstelle für eigenhändige und notarielle letztwillige Verfügungen.
Sabrina Schwarb
Vorsteherin
Tel. +41 61 267 83 11
Christine Nagel
Leiterin Gerichtssekretariat
Tel. +41 61 267 63 70