Juristische Verantwortung für Nachlassverfahren: Sie gewährleisten die juristisch korrekte Abwicklung der Nachlassverfahren, beraten die Fallverantwortlichen in der Bearbeitung anspruchsvoller Fälle und bearbeiten selbst komplexe Fälle.
Leitung Spezialbereich: Sie führen den Spezialbereich des Erbschaftsamtes mit rund 3 Fachspezialist:innen in organisatorischer, fachlicher und personeller Hinsicht und zeichnen für die Bereiche Erbschaftssteuer und Testamentswesen verantwortlich.
Unterstützung/juristische Vertretung Amtsleitung: Sie unterstützen die Amtsleitung in juristischen Anliegen bzw. Anfragen, befähigen die Mitarbeitenden des Erbschaftamtes in ihrer juristischen Kompetenz und wirken in betriebsbezogenen Projekten mit.
Mitglied der Geschäftsleitung: Als Bereichsleitende/r sind Sie Mitglied der Geschäftsleitung und für Gestaltung, Entwicklung Betrieb des Erbschaftsamtes mitverantwortlich.
Erfahrung: Sie verfügen über gute Kenntnisse im Erbrecht, Ehe-/Güterrecht, Grundrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Steuerrecht, haben Erfahrung in zivilen und öffentlichen Verfahren und in Teamführung sowie Kenntnis der öffentlichen Verwaltung.
Persönlichkeit: Sie bringen ausgeprägte Fach- und Sozialkompetenz mit, verfügen über ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen. Sie sind entscheidungsstark, gut organisiert, setzen richtige Prioritäten und sind pflichtbewusst und verschwiegen.
Ausbildung: Sie verfügen über einen Masterabschluss in Rechtswissenschaft. Anwaltsexamen ist erwünscht.
Sprache: Sie sind sprachlich gewandt und beherrschen die deutsche Korrespondenz fehlerfrei. Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht.
Das Zivilgericht Basel-Stadt urteilt erstinstanzlich in Zivilsachen. Dazu gehören unter anderem Eheschutzmassnahmen, Scheidungen, Erbschaften, Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge, Werkverträge und Aufträge sowie gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen. Zudem beurteilt das Zivilgericht Streitigkeiten aus dem Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts. Es sorgt somit für den Rechtsfrieden in privatrechtlichen Streitigkeiten.
Das Erbschaftsamt ist zuständig für das gesamte Nachlassverfahren. Dazu gehören unter anderem Sicherungsmassnahmen in einem Todesfall und die Aufnahme der Vermögenswerte und Schulden einer verstorbenen Person. Es gehört auch zu unseren Aufgaben, die gesetzlichen Erben, und die eingesetzten Erben über das Vorhandensein und den Inhalt einer Verfügung von Todes wegen in Kenntnis zu setzen. Die Vermächtnisnehmer erhalten einen Auszug über die sie betreffende Verfügung.
Das Erbschaftsamt ist zudem die kantonale Depotstelle für eigenhändige und notarielle letztwillige Verfügungen.
Sabrina Schwarb
Vorsteherin
Tel. +41 61 267 83 11
Jan Tauchert
HR Berater
Tel. +41 61 267 66 24