Verantwortung der betriebsbezogenen Belange: Sie sind im Erbschaftsamt zuständig für die Bereiche Finanz- und Personalmanagement, Sicherheit, IT, Infrastruktur und betriebliche Projekte.
Sie fungieren als primäre Kontaktstelle für betriebliche Belange - nach innen und aussen.
Leitung des Sekretariats: Sie führen das Sekretariat in organisatorischer, fachlicher und personeller Hinsicht und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der administrativen und betrieblichen Tätigkeiten.
Unterstützung der Amtsleitung: Sie unterstützen die Amtsleitung in amtlichen, betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Anliegen bzw. Anfragen, bereiten Steuerungsinformationen auf und wirken in betriebsbezogenen Projekten mit.
Erfahrung: Sie verfügen über fundierte Kenntnisse in General Management (Betriebsführung), der Verwaltung und in kaufmännischen Belangen, sind IT-versiert und rechtsaffin. Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Teamführung und öffentlichen Verwaltung.
Persönlichkeit: Sie arbeiten selbständig und zuverlässig. Sie verfügen über Organisations- und Kooperationstalent sowie ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen. Sie sind kommunikationsstark, belastbar, empathisch und loyal.
Ausbildung: Sie haben eine kaufmännische Ausbildung (Niveau EFZ) absolviert und sich in der Betriebsführung weitergebildet.
Sprache: Sie sind sprachlich gewandt und beherrschen die deutsche Korrespondenz fehlerfrei. Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht.
Das Zivilgericht Basel-Stadt urteilt erstinstanzlich in Zivilsachen. Dazu gehören unter anderem Eheschutzmassnahmen, Scheidungen, Erbschaften, Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge, Werkverträge und Aufträge sowie gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen. Zudem beurteilt das Zivilgericht Streitigkeiten aus dem Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts. Es sorgt somit für den Rechtsfrieden in privatrechtlichen Streitigkeiten.
Das Erbschaftsamt ist zuständig für das gesamte Nachlassverfahren. Dazu gehören unter anderem Sicherungsmassnahmen in einem Todesfall und die Aufnahme der Vermögenswerte und Schulden einer verstorbenen Person. Es gehört auch zu unseren Aufgaben, die gesetzlichen Erben, und die eingesetzten Erben über das Vorhandensein und den Inhalt einer Verfügung von Todes wegen in Kenntnis zu setzen. Die Vermächtnisnehmer erhalten einen Auszug über die sie betreffende Verfügung.
Das Erbschaftsamt ist zudem die kantonale Depotstelle für eigenhändige und notarielle letztwillige Verfügungen.
Sabrina Schwarb
Vorsteherin
Tel. +41 61 267 83 11
Jan Tauchert
HR Berater
Tel. +41 61 267 66 24