Eigenständige Fallführung sowie Zusammenarbeit: Sie führen eigenständig Nachlassverfahren im zivil- u. steuerrechtlichen Bereich und arbeiten hierfür intern wie extern mit Ansprechpartnern wie Spezialisten, Sachbearbeitenden und der Leitung resp. Nachkommen, Behörden und Rechtsvertretern zusammen.
Beschaffen von Daten: Sie beschaffen selbständig sämtliche für die Durchführung des Nachlassverfahrens benötigten Daten und führen weitere Ermittlungen durch.
Inventare erstellen: Sie führen Inventuren von Erbmassen inkl. Liegenschaftsüberprüfungen wie auch Safe-Inventuren bei Banken durch und pflegen die Daten in der Fachapplikation.
Testamentseröffnungen vorbereiten: Sie verantworten einfache Erbeilungen und bereiten Testamentseröffnungen vor.
Wahrnehmen von Beratungsaufgaben: Sie sind die Kontaktperson für Behörden und Nachkommen im Zusammenhang mit der Nachlassregelung und führen selbständig Beratungsgespräche mit den Nachkommen und weiteren involvierten Personen, Ämtern oder Institutionen (teilw. fremdsprachig).
Erfahrung: Sie verfügen über eine Affinität zu Rechtsfragen und bringen im Idealfall Kenntnisse des Ehe-, Güter- sowie des Erbrechts und weiteren verwandten Rechtsgebieten sowie Kenntnisse über das Bankwesen und Buchhaltung mit.
Persönlichkeit: Sie haben eine hohe Sozialkompetenz, Fingerspitzengefühl und Geduld aber auch ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen. Sie sind entscheidungsstark, gut organisiert und setzten Prioritäten. Sie sind pflichtbewusst und verschwiegen.
Ausbildung: Sie haben eine kaufmännische Ausbildung (Niveau EFZ) absolviert und haben sich im Bereich Ehegüter- und Erbrecht weitergebildet oder beabsichtigen, dies zeitnah noch zu tun.
Sprache: Sie sind sprachlich gewandt und beherrschen die deutsche Korrespondenz fehlerfrei. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Sabrina Schwarb
Vorsteherin
Tel. +41 61 267 83 11