Bereichsleitung: Fachliche und personelle Führung eines Inventurbereichs. Mit 8-10 Mitarbeitenden gewährleisten Sie die korrekte Abwicklung der Nachlassverfahren und tragen als Mitglied der Geschäftsleitung zur Gestaltung und Entwicklung des Erbschaftsamtes bei.
Führung anspruchsvollerer Fälle: Sie verantworten die fachliche und personelle Führung eines Inventurbereichs. Zusammen mit 8-10 Fallführenden und Sachbearbeitenden gewährleisten Sie die zeitgerechte und korrekte Abwicklung der zugewiesenen Nachlassverfahren. Zudem tragen Sie als Mitglied der Geschäftsleitung zur stimmigen Gestaltung und Entwicklung des Erbschaftsamtes bei.
Sicherstellung der Qualität: Sie sorgen für eine fachlich adäquate und einheitliche Bearbeitung der Nachlassverfahren, fördern den Leistungs- und Wissensstand der Mitarbeitenden und tragen zur Optimierung der Prozess bei.
Erfahrung: Sie verfügen über eine Affinität zu Rechtsfragen und bringen Kenntnisse des Ehe-, Güter- sowie des Erbrechts sowie Kenntnisse über das Bankwesen und Buchhaltung mit. Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Teamführung und Kenntnis der öffentlichen Verwaltung.
Persönlichkeit: Sie bringen ausgeprägte Fach- und Sozialkompetenz mit, verfügen über ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen. Sie sind entscheidungsstark, gut organisiert und setzten Prioritäten. Sie sind pflichtbewusst und verschwiegen.
Ausbildung: Sie haben eine kaufmännische Ausbildung (Niveau EFZ) absolviert und haben sich im Bereich Ehegüter- und Erbrecht weitergebildet.
Sprache: Sie sind sprachlich gewandt und beherrschen die deutsche Korrespondenz fehlerfrei. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Das Zivilgericht Basel-Stadt urteilt erstinstanzlich in Zivilsachen. Dazu gehören unter anderem Eheschutzmassnahmen, Scheidungen, Erbschaften, Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge, Werkverträge und Aufträge sowie gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen. Zudem beurteilt das Zivilgericht Streitigkeiten aus dem Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts. Es sorgt somit für den Rechtsfrieden in privatrechtlichen Streitigkeiten.
Das Erbschaftsamt ist zuständig für das gesamte Nachlassverfahren. Dazu gehören unter anderem Sicherungsmassnahmen in einem Todesfall und die Aufnahme der Vermögenswerte und Schulden einer verstorbenen Person. Es gehört auch zu unseren Aufgaben, die gesetzlichen Erben, und die eingesetzten Erben über das Vorhandensein und den Inhalt einer Verfügung von Todes wegen in Kenntnis zu setzen. Die Vermächtnisnehmer erhalten einen Auszug über die sie betreffende Verfügung.
Das Erbschaftsamt ist zudem die kantonale Depotstelle für eigenhändige und notarielle letztwillige Verfügungen.
Sabrina Schwarb
Vorsteherin
Tel. +41 61 267 83 11