Grundauftrag: Als Polizist/in übernehmen Sie die Verantwortung für die Umsetzung des polizeilichen Grundauftrags gemäss Polizeigesetz. Dies beinhaltet die Verzeigungskompetenz sowie den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Rahmen des Polizeigesetzes.
Aufgaben: Sie sind verantwortlich für das Entgegennehmen von Anzeigen, Einleitung von Massnahmen und die Beratung von Bürgern in strafrechtlichen Angelegenheiten. Sie erstellen Rapporte, erledigen Requisitionen und gehen eigenen Feststellungen nach.
Weitere Aufgaben: Sie führen Fuss- und Fahrzeugpatrouillen durch und sind bereit, Ordnungsdienst und Extradienst zu leisten. Ausserdem sind Sie für das Zustellen von Zahlungsbefehlen und Gerichtsurkunden verantwortlich.
Erfahrung: Sie verfügen über einen Schweizer Pass oder die Niederlassungsbewilligung C und einen einwandfreien Leumund. Sie haben keine Tätowierungen im Gesicht und am Kopf.
Persönlichkeit: Sie sind körperlich und geistig belastbar und verfügen über gute kommunikative Fähigkeiten sowie eine selbständige und zuverlässige Arbeitsweise. Hilfsbereitschaft, Teamfähigkeit und ein kundenfreundliches Auftreten runden Ihr Profil ab.
Ausbildung: Voraussetzung ist die abgeschlossene Ausbildung als Polizist/-in mit eidg. Fachausweis sowie entsprechende Berufserfahrung. Die Gradierung erfolgt entsprechend Ihrer Berufserfahrung als Pol, Gfr oder Wm.
Sprache: Sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksform in Deutsch, Fremdsprachen von Vorteil.
Pascal Geiger
Leiter Hauptabteilung Sicherheitspolizei
Tel. +41 61 267 16 56
Nadine Gabriel
HR Business Partner
Tel. +41 61 267 70 11