Leitung: Ihnen obliegt die personelle, fachliche und organisatorische Führung eines Teams von derzeit sechs Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Unter Beachtung der Rechtmässigkeit, der Fristen sowie der Verhältnismässigkeit verantworten Sie die Erledigung der Aufträge. Als Gruppenleitung sind Sie direkt der Leitenden Jugendanwältin unterstellt und bringen sich im Leitungsteam der Jugendanwaltschaft aktiv ein.
Sozialarbeit im Vorverfahren: Sie klären Persönlichkeit und das soziale Umfeld der jugendlichen Delinquenten ab, indem Sie persönliche Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, weiteren Bezugspersonen und den Jugendlichen selbst durchführen und holen die dafür erforderlichen Berichte und Dokumente ein. Ausserdem erstellen Sie umfassende Dossiers zu Handen der Jugendanwälte / Jugendanwältinnen oder des Jugendgerichts mit entsprechender Schutzmassnahmenempfehlung.
Verfassen von Berichten: Zudem sind Sie für die Indikation, die Abklärungen sowie die Vorbereitungen und Begleitung von Heimplatzierungen, Therapien und angeordneten Kursen zuständig. Weiter verfassen Sie regelmässig schriftliche Berichte, Gutachtensaufträge an die Sachverständigen oder führen das Protokoll in den Schlussbefragungen der Jugendanwälte / Jugendanwältinnen.
Sozialarbeit im Vollzugsverfahren: Bei jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen sind Sie für den Vollzug zuständig. Bei bedingten Strafen führen Sie während der Probezeit Begleitungen durch. Darin enthalten ist der Kontakt zu den Jugendlichen, den Erziehungsberechtigten und den Institutionen. Auch sind Sie für die jährliche Überprüfung der laufenden jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen zuständig. Zudem verantworten Sie die vollständige Erhebung der finanziellen Verhältnisse der Eltern zur Berechnung des Elternbeitrages an Unterbringungen und ambulante Schutzmassnahmen.
Opferbefragung: Bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und bei innerfamiliärer Gewalt führen Sie unter Berücksichtigung des Opferhilfegesetzes gerichtsverwertbare Befragungen von Kindern und Jugendlichen teilweise mit Videoaufzeichnungen durch. Ausserdem nehmen Sie Tatortbegehungen mit Opfern vor, begleiten diese zu gerichtsärztlichen und gynäkologischen Untersuchungen und unterstützen die Opfer vor Gericht.
Erfahrung: Idealerweise bringen Sie vertiefte Fach- und Spezialkenntnisse im Jugendstrafprozessrecht sowie aktuelle Kenntnisse über gesellschaftliche Entwicklungen namentlich im Jugend- und Familienbereich mit. Sie beherrschen die systematische Beratung und verfügen über gruppen- sowie abteilungsübergreifendes Denken.
Persönlichkeit: Sie verfügen über eine ausgeprägte Empathiefähigkeit und bringen zugleich das notwendige Durchsetzungsvermögen mit, um in anspruchsvollen Situationen sicher und professionell zu handeln. Zudem bringen Sie die Fähigkeit zur unbefangenen Wertung von Sachverhalten und familiären Gegebenheiten bei gleichzeitig hohem zeitlichem und situativem Druck mit. Ein einwandfreier Leumund, sowie eine hohe psychische und physische Belastbarkeit sind unabdingbar.
Ausbildung: Die Erfüllung dieser vielseitigen Aufgabe erfordert einen Bachelor in sozialer Arbeit. Idealerweise verfügen Sie zudem über einen CAS Kriminologie oder Jugendstrafverfolgung oder die Bereitschaft eine solche Weiterbildung zu absolvieren. Führungsausbildungen und der Fachkurs Kindsbefragung sind für diese Funktion erforderlich und sind nach Stellenantritt zu absolvieren (sofern nicht schon vorhanden).
Sprache: Sie kommunizieren mit verschiedenen internen und externen Personen und Stellen mündlich und schriftlich gewandt, sachlich sicher sowie adressatengerecht.
Christoph Nussbaum
Gruppenleiter Sozialarbeit
Tel. +41 61 267 59 57
Irène Allemann
Leiterin Personelles
Tel. +41 61 267 74 81