Beurteilen: Sie beurteilen und analysieren die mögliche Wegweisung von hier wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern aus der Schweiz und dem Schengen-Raum.
Ermitteln: Sie ermitteln selbständig Sachverhalte im Hinblick auf den möglichen Entzug von Aufenthaltsbewilligungen.
Verfügen: Sie verfassen rechtlich anspruchsvolle Widerrufs- und Wegweisungsverfügungen für die Schweiz und den gesamten Schengen-Raum.
Prüfen: Sie prüfen das weitere Aufenthaltsrecht in der Schweiz mit Entscheid über die Verlängerung der ausländerrechtlichen Aufenthaltsbewilligungen.
Beraten: Sie beraten und betreuen die Kundschaft in Bezug auf die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten sowie der Rechtsmittel.
Erfahrung: Sie haben Kenntnis von MS Office und diverser elektronischer Betriebssysteme. Ihr Deutsch ist stilsicher. Sie haben gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der Landessprachen sowie mündliche Kenntnisse weiterer Fremdsprachen.
Persönlichkeit: Sie kommunizieren sachlich und adressatengerecht. Sie bewahren auch bei schwieriger Kundschaft die Ruhe und arbeiten gerne eng mit Ihren Arbeitskolleginnen und -Kollegen und Ihrer Vorgesetzten zusammen.
Ausbildung: 3-jährige kaufmännische Ausbildung (EFZ) oder gleichwertige Ausbildung sowie 5 Jahre Berufserfahrung. CAS Juristische Grundausbildung für
Nichtjuristinnen und Nichtjuristen oder Migrationsrecht erwünscht.
Sprache: Deutsch als Amtssprache. Landessprachen mündlich und schriftlich sowie mündliche Kenntnisse anderer Fremdsprachen wie Englisch, Spanisch von Vorteil.
Carine Dessemontet
Abteilungsleiterin Aufenthalte
Tel. +41 61 267 70 54
Roberto Maranzana
HR Berater
Tel. +41 61 267 78 29