Beurteilen: Sie beurteilen Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Dies hauptsächlich im Rahmen des Familiennachzugs, für Studenten- und Rentnerbewilligungen, Härtefälle und Kantonswechselgesuche.
Prüfen und entscheiden: Sie sind verantwortlich für die selbständige Prüfung und Entscheidung über Sachverhalte in einem anspruchsvollen und dynamischen Gebiet des Ausländerrechts.
Verfügen: Sie verfassen rechtlich anspruchsvolle Ablehnungsverfügungen.
Beraten: Sie beraten und betreuen die Privat- und Firmenkundschaft, Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter sowie zahlreiche Amtsstellen im Ausländerrecht.
Erfahrung: Sie haben mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Vorzugsweise mit ausländerrechtlichem oder allgemein juristischem Hintergrund. Zudem haben Sie gute Kenntnisse von MS Office. In neuen elektronischen Betriebssystemen finden Sie sich schnell zu recht.
Persönlichkeit: Zu Ihren besonderen Stärken zählt eine genaue und rasche Arbeitsweise, eine schnelle Auffassungsgabe und ein Flair für juristische Fragestellungen. Ein freundliches Auftreten, hohe Kunden- und Dienstleistungsorientierung sowie sachlich und adressatengerechte Kommunikation sind ebenfalls unabdingbar. Zudem arbeiten Sie gerne eng mit Ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen und Ihren Vorgesetzten zusammen.
Ausbildung: 3-jährige kaufmännische Ausbildung (EFZ) oder gleichwertige Ausbildung. CAS Juristische Grundausbildung für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen oder Migrationsrecht erwünscht (kann nachträglich absolviert werden).
Sprache: Stilsicheres Deutsch und Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch sind Voraussetzung - jede weitere Fremdsprache ist von Vorteil.
Mario Balsiger
Leiter Einreisen
Tel. +41612677076
Annabelle Segmüller
HR Business Partner
Tel. +41612676073