Fallvorbereitung und Redaktion der Urteile: Sie bereiten die Fälle vor und sind für die Redaktion der Urteile des FU-Gerichts verantwortlich.
Protokollführung: Sie führen das Protokoll und beteiligen sich an den Gerichtsverhandlungen und Beratungen.
Verhandungstage und Verhandlungsorte: Die Verhandlungen finden in der Regel in den UPK oder dem UAFP statt. Die GerichtsschreiberIn übernimmt auch Weibelfunktionen und ist mit der Präsidentin für das Verhandlungssetting und die Verhandlungsdurchführung verantwortlich. Die Verhandlungstage des FU-Gerichts sind Dienstagvormittag und Donnerstagvormittag.
Befristung und Einsätze: Die Einsätze sind von den Beschwerden, die beim FU-Gericht eingehen, abhängig. Das Pensum ist daher variabel.
Erfahrung: Erste Berufserfahrung als Gerichtsschreiber/in.
Persönlichkeit: Eigenverantwortlicher, effizienter und sorgfältiger Arbeitsstil; Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Loyalität. Interesse am Themengebiet Erwachsenschutz und Medizin.
Ausbildung: Juristischer Studienabschluss (Masterstufe; MLaw/lic. iur.).
Sprache: Sie verfügen über eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise.
Rita Jedelhauser
Gerichtspräsidentin
Tel. +41 61 267 81 11
Tanja Rickenbacher
HR Beraterin
Tel. +41 61 267 39 09