Abwicklung des Kerngeschäfts: Sie sind prozessverantwortlich für das Einbürgerungsverfahren von der Gesuchseinreichung bis zur Aufnahme der bewerbenden Personen.
Beratung, Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen: Auf mündlicher und schriftlicher Weise beraten und betreuen Sie kompetent Interessenten und Kundschaft. Sie prüfen und entscheiden über Gesuchseingänge mithilfe gesetzlicher Voraussetzungen des Bürgerrechts.
Gespräch und Erhebungsbericht: Sie führen selbständige Gespräche mit der Kundschaft und erstellen Erhebungsberichte zuhanden Bürgergemeinden und Bundesbehörden. Dazu gehören rechtliche Gehöre und Verfügungen im Rahmen einer Ablehnung eines Einbürgerungsverfahrens.
Kundenkontakt & Zusammenarb. mit anderen Behörden: Bei der Erfüllung Ihrer Aufgabe stehen Sie in täglichem Kontakt mit vorwiegend ausländischer Kundschaft, Arbeitgebern und Privatpersonen, sowie verschiedenen Behörden des Kantons und des Bundes.
Erfahrung: Sie blicken auf mindestens vier Jahre Berufserfahrung zurück und Sie sind Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger.
Persönlichkeit: Zu Ihren Stärken zählt eine genaue und rasche Arbeitsweise sowie eine schnelle Auffassungsgabe. Sie arbeiten selbständig, sind kommunikativ, teamfähig und belastbar sowie Kunden- und Dienstleistungsorientiert.
Ausbildung: Sie verfügen über eine dreijährige kaufmännische Ausbildung.
Sprache: Stilsicheres Deutsch sowie mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse der Landessprachen werden vorausgesetzt. Jede weitere Fremdsprache ist von Vorteil.
Suzana Nonic
Leiterin Abteilung Einbürgerungen
Tel. +41 61 267 46 17
Roberto Maranzana
HR Berater
Tel. +41 61 267 78 29