An Schlichtungsverhandlungen mitwirken: Sie arbeiten an mietrechtlichen Schlichtungsverfahren mit und nehmen an Schlichtungsverhandlungen teil.
Rechtsfragen bearbeiten: Sie befassen sich mit Rechtsfragen des Mietrechts, Zivilprozessrechts, Verwaltungsrechts sowie des Wohnraumfördergesetzes, tätigen juristische Abklärungen und erteilen Rechtsauskünfte.
Verfügungen erarbeiten: Sie erarbeiten Verfügungen im Bereich des Gesetzes über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland sowie des Wohnraumfördergesetzes.
Erfahrung: Sie haben ein Flair für das Miet- und Verwaltungsrecht und sind motiviert, Ihre im Studium erworbenen Fähigkeiten beruflich einzusetzen.
Persönlichkeit: Sie sind interessiert an neuen rechtlichen Fragestellungen und bringen Freude am selbstständigen Arbeiten mit. Wenn Sie zudem diskret, verantwortungsbewusst und kommunikativ sind und gerne mit Menschen arbeiten, sind Sie die richtige Person für uns.
Ausbildung: Sie bringen ein abgeschlossenes Jurastudium (Master of Law) mit.
Sprache: Sie verfügen über eine sehr gute und präzise schriftliche Ausdrucksweise.
Die Staatskanzlei von Basel-Stadt ist die Stabsstelle des Regierungsrates und dem Präsidialdepartement angegliedert. Sie unterstützt den Regierungsrat bedarfsgerecht bei seinen verschiedenen Aufgaben, daneben gehört auch die Organisation der Anlässe des Regierungsrates zu ihrer Zuständigkeit. Die politischen Rechte, insbesondere die korrekte Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, sind ebenfalls Teil des Aufgabenbereichs der Staatskanzlei. Der Einsatz für den Regierungsrat kommt der Politik und auch der Öffentlichkeit zugute.
Die Behörde Mietrecht und Wohnraumschutz besteht aus der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten (SSM) und der Staatlichen Stelle für Wohnraumschutz (SSW). Administrativ ist die Behörde an die Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt angegliedert.
Die SSM führt bei Konflikten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen Schlichtungsverfahren durch. Das Ziel dabei ist, durch Dialog und Verhandlung eine Einigung zwischen den Streitparteien herbeizuführen. Zudem ist die SSM kantonale Bewilligungsbehörde für den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland («Lex Koller»). Die SSW fungiert als Stabsstelle der paritätischen Wohnschutzkommission (WSK). Als solche organisiert sie den Vollzug des Wohnraumfördergesetzes (WRFG) und wirkt an den wohnraumschutzrechtlichen Bewilligungs-, Prüfungs- und Mietzinskontrollverfahren mit.
Martin Schlatter
Stv. Leiter und 1. Jurist
Tel. +41 61 267 85 83
Fabian Köhler
HR Berater
Tel. +41 61 267 66 80