Überprüfen der Arbeitszeiten gemäss Arbeitsgesetz: Sie bearbeiten und betreuen selbständig den Vollzug des Arbeitsgesetzes und der Verordnungen 1, 2 und 5 zum Arbeitsgesetz im Bereich Arbeitszeiten.
Telefonische Auskunft erteilen: Sie erteilen telefonische Auskunft an Unternehmen und Arbeitnehmenden zu den Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen.
Arbeitszeitbewilligungen: Sie unterstützen den Vollzug der Arbeitszeitbewilligungen.
Erfahrung: Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung. Versierte IT-Kenntnisse und Office-Anwendungen werden vorausgesetzt.
Persönlichkeit: Belastbarkeit, grosses Durchsetzungsvermögen. Selbständige, zielgerichtete, sorgfältige und exakte Arbeitsweise. Professionelles und dienstleitstungsorientiertes Auftreten. Flair für Gesetzesanwendung und analytisches Denken.
Ausbildung: Sie verfügen über einen Abschluss als Kauffrau/Kaufmann EFZ oder über eine höhere Ausbildung (Bsp. Bachelor in Jurisprudenz).
Sprache: Ausgezeichnete mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse.
Miriam Kaiser
Teamleiterin Recht im Arbeitsinspektorat
Tel. +41 61 267 87 63
Cédric Sidler
HR Berater
Tel. +41 61 267 07 33