Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz: Sie bearbeiten und betreuen selbständig den Vollzug des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes. Nebst dem Erteilen oder Ablehnen von Bewilligungen, führen Sie auch Kontrollen bei den Betrieben durch.
Preisbekanntgabeverordnung: Sie bearbeiten und betreuen selbständig den Vollzug der Preisbekanntgabe.
Arbeitszeitbewilligungen: Sie bearbeiten und betreuen selbständig den Vollzug der Arbeitszeitbewilligungen.
Administrative Aufgaben Kanzlei: Sie bearbeiten sämtliche administrative Belange der gesamten Abteilung, wie Postbearbeitung und Dossierablage. Sie haben schriftliche und telefonische Korrespondenz mit Betrieben und Behörden. Sie betreuen die Lernenden in der Abteilung.
Konsumkreditgesetz: Sie unterstützen den Vollzug des Konsumkreditgesetzes.
Erfahrung: Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung. Versierte IT-Kenntnisse und Office-Anwendungen werden vorausgesetzt.
Persönlichkeit: Hohe Belastbarkeit, grosses Durchsetzungsvermögen. Selbständige, zielgerichtete und exakte Arbeitsweise. Professionelles und dienstleitstungsorientiertes Auftreten. Flair für Gesetzesanwendung. Situatives Verhalten in schwierigen Situationen (Betriebskontrollen).
Ausbildung: Sie verfügen über einen Abschluss als Kauffrau/Kaufmann EFZ oder über eine höhere Ausbildung.
Sprache: Ausgezeichnete mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse.
Miriam Kaiser
Teamleiterin Recht im Arbeitsinspektorat
Tel. +41 61 267 87 63
Cédric Sidler
HR Berater
Tel. +41 61 267 07 33