Strafverfahren: Sie führen und erledigen selbstständig sowie eigenverantwortlich Strafverfahren aller Sachgebiete, aller Grössen und Schwierigkeitsgrade.
Entscheide: Sie ordnen strafprozessuale Zwangsmassnahmen an, erlassen selbständig Entscheide (Strafbefehlskompetenz) und vertreten die Staatsanwaltschaft vor allen Instanzen.
Führung und Pikett: Sie führen mehrere Ermittlungsteams, leisten regelmässig Pikettdienst und leiten gelegentlich Arbeitsgruppen oder Sonderkommissionen.
Erfahrung: Die Erfüllung dieser anspruchsvollen und vielseitigen Aufgabe erfordert mehrere Jahre Berufserfahrung in der Strafverfolgung.
Persönlichkeit: Sie besitzen das Schweizer Bürgerrecht und wohnen in der Schweiz (§12 Abs.2 und 3 des kantonalen Gerichtsorganisationsgesetzes). Sie verfügen über eine rasche Auffassungsgabe, gehen strukturiert und analytisch vor, haben eine solide Sozialkompetenz, einen einwandfreien Leumund und sind stark belastbar.
Ausbildung: Sie haben an einer schweizerischen Universität ein Lizentiat der Rechte oder einen Master of Law erworben. Haben Sie den Master of Law an einer ausländischen Universität erworben, so verfügen Sie zusätzlich über ein kantonales Anwaltspatent.
Sprache: Sie kommunizieren in deutscher Sprache, mündlich und schriftlich gewandt, sachlich, sicher sowie adressatengerecht.
lic.iur. Milena Jossen
Leitende Staatsanwältin
Tel. +41 61 267 74 60
Irène Allemann
Leiterin Personal
Tel. +41 61 267 74 81