Abklärungen: Sie klären den Hilfe- und Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen im Auftrag von Familien, der KESB oder der Gerichte ab. In Zusammenarbeit mit den Eltern sowie den Fachstellen im Kindesschutz triagieren oder initiieren Sie passende Hilfsangebote.
Mandatsführung: Sie erstellen Berichte zuhanden der KESB und der Gerichte und sind für die Umsetzung gesetzlicher Kindesschutzmassnahmen verantwortlich. Als Beistandsperson beraten und unterstützen Sie das gesamte Familiensystem in Erziehungsfragen.
Kindeswohl dienliche Lösungen entwickeln: Sie stellen das Kind stets in den Mittelpunkt, sei es bei der Indikation von Hilfen zur Erziehung im ambulanten oder stationären Bereich, bei der Beratung von Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen oder bei der Einschätzung von Belastungen in Fällen häuslicher Gewalt.
Zusammenarbeit im Kindesschutz: Sie bauen tragfähige Arbeitsbündnisse mit Eltern, Kindern und weiteren involvierten Personen auf. Zudem pflegen Sie eine klare, verbindliche und professionelle Zusammenarbeit mit Heimen, Anbietern ambulanter Hilfen sowie weiteren Fachstellen im Kanton.
Teambildung: Sie sind bereit und motiviert, sich aktiv in Teambildungsprozesse einzubringen und haben Freude daran, ein neues Team im Kinder- und Jugendhilfezentrum mitzugestalten.
Erfahrung: Sie verfügen über Erfahrung in der gesetzlichen Sozialarbeit und bringen idealerweise Kenntnisse und/oder Zusatzqualifikationen in den Bereichen Kindesschutz, Case Management sowie systemischer und lösungsorientierter Beratung mit.
Persönlichkeit: Selbstständiges, wirkungsorientiertes, verantwortungsbewusstes und strukturiertes Arbeiten gehört zu Ihren Stärken. Sie sind aufgeschlossen, motiviert und schätzen ein teamorientiertes Arbeitsklima.
Ausbildung: Sie haben einen Bachelor in Sozialer Arbeit und können vorzugsweise einige Jahre Berufserfahrung im Kindesschutz aufweisen.
Christoph Nussbaum
Leiter Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJZ)
Tel. +41 61 267 19 64
Giuseppina De Gaetano
HR Business Partner
Tel. +41 61 267 65 85